Begleitetes Fahren für Fahranfänger

  • Hallo,


    das begleitete Fahren für Fahranfänger dürfte Euch bekannt sein.


    Einige Eltern unter uns haben Kinder die an diesem Programm teilnehmen.


    Ich habe demnächst auch das Vergnügen als Begleitperson eines Fahranfängers tätig zu sein.


    Jetzt habe ich mich mal bei meiner Autoversicherung erkundigt, wie sich dies verhält da ja eine Person unter 23 Jahre als Fahrer im Auto sitzt.
    Ich gehe davon aus, das dies bei jeder Versicherung anders geregelt ist.
    Meine Versicherung (Allianz) will 10 % Aufschlag auf die Prämie.
    Außerdem hat der Fahranfänger bei der Allianz den Vorteil, wenn er sich dann ab dem 18. Lebensjahr ein eigenes Auto die Rabatteinstufung SF2 erhält.



    Gerhard

  • Bei uns gibt es auch einen Aufschlag für begleitendes Fahren, wenn der junge Fahrer dann einen eigenen Vertrag abschließen möchte und 4 weitere Verträge selber bei uns hat oder seine Eltern, bekommt er die "junge Leute Einstufung" mit SF1.

  • Bei uns läuft dass ja schon :thumbup:


    Wir haben das ganz einfach geregelt wir haben den Schnulli gekauft, der Opa kümmert sich um Steuer und Versicherung.


    Gruß Roland


    Und wenn sie 18 Jahre alt wird übernimmt sie den Vertrag einfach.

  • Sie kann aber nur die SF-Klasse bekommen, die sie theoretisch "erfahren" haben könnte, also mit 18 max. Eine SF-Klasse, also Vorsicht! Wenn Opi also SF30 hat, verfällt der Rest! Mach dann mehr Sinn, sie erstmal als 2. Fahrer einzutragen. Und Opi muss im Haushalt leben. SF-Übertragungen sind heutzutage nicht mehr so einfacheinfach :rolleyes: , da vie "Schindluder" damit getrieben wurde....

  • Ja mit TB28 (Rabattübertragungen auf andere Personen) wurde willkürlich Mist betrieben, einfach den Rabatt auf fremde Personen übertragen, genauso wie die wundersame Rabattvermehrung :D

    Schmerz ist Schwäche die den Körper verlässt. Schweiß fließt, wenn Muskeln weinen.

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  • Zum Jahreswechsel wollte ich die Versicherung wechseln zur DA-Direkt.
    Dort war ich bis 2008 versichert. Ich musste dann durch Überlassung eines Fahrzeuges im Rahmen meiner Nebentätigkeit die Versicherung wechseln.
    Von der DA-Direkt erhielt ich jetzt die Mitteilung, das begleitendes Fahren mit 17 Jahren bis zum 18. Lebensjahr Beitragsfrei ist.


    Gerhard

  • Wir zahlen noch nichts dafür das ich mit Mama's Auto BF-17 fahren darf.
    Leider kann ich dir gerade nicht sagen bei welcher Versicherung wir sind.
    Sobald ich 18 werde, wie hier schon erwähnt wurde, wird es erst teuer für sie, da ich eben dann mitversichert bin.

  • Der Smart 42 ist im Automatikmodus für Fahranfänger natürlich supereinfach zu fahren. Da war meine Tochter und ich immer ganz entspannt, weil Sie sich voll auf das eigentliche Fahren konzentrieren konnte.
    Witzig wurde es mit dem 44 und Handschaltung. Da wurde ich schneller unruhig ........ .
    Wenn Lena jetzt mit dem eigenen Auto bei Nacht und Nebel unterwegs ist mache ich mir mehr Gedanken.
    Naja, bis auf einen Bagatellschaden ist bisher noch nichts vorgefallen.
    Immer Locker bleiben, Gruss, Rolf44

  • breitgrins .....


    seeehr schöner Beitrag , Rolf ....


    mit dem nervös-sein habe ich mit Inge's Katharina auch durch .....
    hihihihi
    aber das Mädel hatte noch keinen Bagatellschaden .... wenn ich jetzt so drüber nachdenke ....
    muss ich dem Mädel mal nen Lob aussprechen

  • Da fällt mir ein, ich habe noch garnicht nachgefragt, was meine Versicherung da bezahlt hat. Ob es tatsächlich ein Bagatellschaden war weis man ja erst, wenn man mal nachfragt was die eigene Haftpflicht das reguliert hat.
    Gut das wir darüber geschrieben haben, Gruss, Rolf44