Dash Cam

  • Huhu,


    ich bin absoluter "Neuling" auf dem Gebiet. Da jetzt dieses Jahr viele Treffen anstehen, habe ich mir eine Dash Cam zugelegt.



    Mein Chef hat mir auch schon div. BGH Urteile zur Verfügung gestellt, die ich ebenfalls "studieren" werde.


    Was habt Ihr für Erfahrungen.... würde mich mal interessieren.....


    LG Melanie

  • Gutes Thema, muss mich mit meiner auch mal beschäftigen. Hatte eine Autofahrt aufgenommen, hatte auch alles soweit geklappt. Nur irgendwann wurde die Aufnahme von vorne wieder überspielt. Sehr ärgerlich deshalb muss ich mich auch damit beschäftigen. Meine heißt Gembird.


    Gruß Karlo

  • Karlo.... bei mir kann man diese "Loop-Funktion" ausschalten. Klick dich mal durchs Menü bei deiner. Wenn du dann z. B. bei ner Ausfahrt filmen magst und nur ne kleinere Karte hast, ist se halt irgendwann voll, aber überschreibt nicht


    Grüße, Melanie

  • Erstmal danke ihr lieben für die Tipps. Eine größere SD Karte werde ich mir jetzt erstmal besorgen. Im Moment hatte ich eine 32 Gb werde eine 64 nehmen mal sehn wie lange die das macht, hoffe das die cam die 64 nimmt. Das mit der Loop Funktion muss ich suchen im Menü. Vielleicht wird es ja noch was.


    Gruß karlo

  • Zum Thema "loopen der Aufnahme" und Größe der Speicherkarte.


    Grundsätzlich ist die Nutzung einer Dashcam in Deutschland zwar nicht Strafbar oder verboten. Allerdings gibt es einige kleine Einschränkungen die sich durch Urteile diverser Gerichte in Deutschland ergeben.


    Do hat z.B. ein Oberlandesgericht in Bayern geurteilt das "das Systematische archivieren von Fahrten" gegen derzeitige Richtlinien und Gesetze zum Thema Datenschutz verstoßen würde.
    Und grade vor kurzem wurde gegen einen Autofahrer ein ziemlich schmerzhaftes Bußgeld (>500€) erlassen weil ein Gericht zu der Auffassung gelangte das dieser eben gegen diese Richtlinie verstoßen habe. Kurioserweise wurde bei dem Ursprünglichen Fall zugunsten eben dieses Autofahrers entschieden. Es ging hierbei um einen versuchten Versicherungsbetrug des "Unfallgegners". Dieser behauptete das es sich um einen Auffahrunfall gehandelt habe, ist dem Hintermann aber rückwärts fahrend aufgefahren. Trotzdem hat das Gericht dieses Bußgeld verhängt weil der Dashcam-Nutzer, nach Auffassung des Gerichts, mithilfe einer großen Speicherkarte (64GB m.W.) seine Fahrten archiviert habe.


    Aufgrund dieses Urteils habe ich inzwischen eine kleine 4GB Karte in der Dashcam und stecke nur bei Ausfahrten eine große ein.


    Was übrigens in Deutschland quasi grundsätzlich Problematisch bis Illegal gewertet wird ist das veröffentlichen der Videos. Einerlei ob bei Facebook, Youtube oder gegenüber der Polizei. Jegliche Veröffentlichungen verstoßen gegen den Datenschutz.
    Sollte man die Videos zur Veröffentlichung nutzen wollen bleibt einem nichts anderes übrig wie alle Passagen über die man andere identifizieren kann zu verpixeln. Also jedes Gesicht, jedes KFZ-Kennzeichen und alles weitere über das man jemanden identifizieren könnte. Ne Spaßige Arbeit.
    Praktisch bleibt einem da eigentlich nur das Video in seiner Qualität derart zu beschneiden das es so verpixelt ist das man nüscht erkennt.


    Wer mit seinem Fahrzeug regelmäßig ins Ausland fährt sollte übrigens vorher die rechtliche Lage im Zielland prüfen.


    Dazu hier eine Info vom ADAV:


    Verwendung nach Auskunft der jeweiligen Automobilclubs unproblematisch

    Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland, Frankreich (soll die Aufnahme als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren), Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen (lediglich für den privaten Gebrauch, Fahrer darf hiervon nicht abgelenkt sein), Polen, Schweden (die Kamera muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen regelmäßig überschrieben werden), Serbien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn (Kamera sollte nur eine geringe Auflösung aufweisen, nicht benötigte Daten sollten nach fünf Tagen gelöscht werden und gegen den Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein)

    Von der Verwendung wird abgeraten

    Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweiz

    Nutzung untersagt bzw. nur mit Sondererlaubnis

    Österreich (Bußgeld bis zu 10.000€ !!!!)


    Was die Verwertung eines Videos als Beweismittel angeht gibt es eigentlich nur zwei legale Möglichkeiten.


    Da man ein Video nicht aus eigenem Anlass heraus der Polizei gegenüber veröffentlichen kann muss man zu einem kleinen Trick greifen. Man muss die Jungs von der Rennleitung quasi mit der Nase drauf schubsen das man eine Cam im Auto hat und das die etwas aufgenommen haben könnte. Das natürlich mit dem Ziel das die Uniformierten von sich aus auf die Idee kommen die Cam oder die Speicherkarte "zu Beweissicherungszwecken zu beschlagnahmen" ;) ;)
    Allerdings solltet Ihr dabei bedenken das diese in der Regel zumindest die ganze Speicherkarte einkassieren, wenn nicht sogar die ganze Kamera. Wenn da dann Videos drauf sein sollten wie Ihr mit 150 durch ne 70er Begrenzung ballert hat das dann natürlich auch entsprechende folgen.


    Zum anderen kann man ein Video im laufe eines Prozess, durch seinen Anwalt, über einen "Beweismittelsicherungsantrag" einbringen. Dazu muss es aber erstmal zu einem Prozess kommen