Hier die Mitteilung:
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Pressemitteilung:
TÜV Hessen, HMWVL (Wiesbaden) , 16.04.2010
Säumige Autofahrer in Hessen können sich ab sofort freuen: Seit Mitte April erhalten technisch einwandfreie Fahrzeuge auch bei überzogenem Termin zur Hauptuntersuchung eine für zwei Jahre gültige Plakette.
Bislang wurde die Fristüberschreitung von der zweijährigen Laufzeit abgezogen. Die alte Vorschrift, die seit 1999 gültig war, wird nun von den Prüfern des TÜV Hessen nicht mehr angewendet. Es bleibt allerdings beim Bußgeld durch die Polizei.
Grund für die Änderung ist eine neue rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruhte.
Ein Beispiel:
Ein im April 2010 vorgeführter und technisch einwandfreier Wagen erhält also künftig nach bestandener Prüfung eine bis April 2012 gültige Plakette - auch wenn die Untersuchung etwa schon im Januar fällig gewesen wäre. Bislang hätte er in diesem Fall nur eine Plakette mit Ablaufdatum Januar 2012 erhalten, also schon nach 21 statt nach 24 Monaten wieder zur Untersuchung kommen müssen.
Es bleibt beim Bußgeld
Wer mit abgelaufener Plakette unterwegs ist, riskiert allerdings weiterhin ein Bußgeld. Ab zweimonatiger Überschreitung werden für Pkw 15 Euro fällig, ab vier Monaten sogar 25 Euro. Mehr als acht Monate kosten 40 Euro und zwei Punkte in der Verkehrssünder-Kartei.
Weitere Infos gibt es auch unter: http://www.tuev-hessen.de
Herausgeber:
TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Unternehmenskommunikation
Dipl.-Ing. Wolfgang Krüger (verantwortlich)
Ralf Göthling (Autor)
Rüdesheimer Str. 119
64285 Darmstadt
Telefon: 06151 600-296
Telefax: 06151 600-323
Bin vom TÜV darauf aufmerksam gemacht worden nachdem ich mich heute bei der HU gewundert hatte das er 04/12 geklebt hatte obwohl mein Anhänger seit 11/07 TÜV fällig war.
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