Keine Rückdatierung mehr bei der Hauptuntersuchung

  • Hier die Mitteilung:


    Quelle: TÜV Hessen


    Bin vom TÜV darauf aufmerksam gemacht worden nachdem ich mich heute bei der HU gewundert hatte das er 04/12 geklebt hatte obwohl mein Anhänger seit 11/07 TÜV fällig war.
    Sig? Klick aufs Bild!</p><font color="white"></font>

  • Jupp, sokönnte ich es in zwei Jahren mal fertig bringen das smart und Anhänger im selben Monat zum TÜF müssen. Muß dann halt nur den Anhänger um 3 oder 4 Monate überziehen :D

  • Hää?? Kann es sein das Du das mit der Ausnahmeregelung für Saison und H-Kennzeichen verwechselst??
    Für die gibt es seit 2-3 Jahren eine "Empfehlung" nicht zurückzu datieren wenn der TÜV Terimin in den Monaten in den man nicht fahren darf gefallen ist.


    Der generelle Wegfall ist gilt jedenfalls erst seit April 2010. Laut Pressemitteilung jedenfalls.
    Beim Anhänger von meinen Schwiegereltern wurde im Oktober auch noch zurückdatiert.

  • Hmmm....


    ich kanns jetzt zwar nicht belegen..... aber die TÜV Onkels in der Firma datieren jetzt schon seit ca. 1 Jahr "zurück"......


    ist aber wurscht...... 's ist jedenfalls so !!!!


    Es wird zurückdatiert ... man hat keinen Vorteil mehr wenn man ein, zwei oder drei , oder wieviel Monate auch immer man überzieht.


    Ach ja ,,,,, und nebenbei..... offiziell hat die Rennleitung jetzt auch das Recht ab einem Tag Überzug des TÜV-Termin süße kleine Zettelchen, die Geld kosten, zu verteilen...... keine "Pufferzeit" mehr.......


    find ich auch gut so !!!! weil man hat ja EINEN Monat Zeit sich um die erneute Hauptuntersuchung zu kümmern.[hr]

    Zitat von DaisysTears


    Wir waren mit Bodo im März beim Tüv( er hätte schon im Januar hin gemusst) und der Stempel wurde auf Januar 2012 geklebt...[hr]
    Gillt das nur für Tüv Hessen oder auch Dekra?????


    Siehste... nach "altem Recht" wäre Bodo auf März 2012 geklebt worden .... weil März 2010 vorgeführt.
    So wurde er aber auf seinen "alten" TÜV-Termin im Januar geklebt.
    Das gilt bundesweit egal bei welcher Institution es gemacht wird.


    Und Glück gehabt das nicht erwischt worden in den zwei Monaten.... !!!

  • Ähh Thomas, ich glaube Du bist da jetzt irgendwie Falsch unterwegs :-).


    Seit 1999 wurde zurückdatiert wenn man zu spät beim TÜB angetanzt ist.


    Seit April 2010 wird nun nicht mehr zurückdatiert.

  • Also ich bin nach-wie-vor der Meinung das zurückdatiert wird.... -siehe Bodo.-


    Aber ich frage gern nochmal unseren TÜV Onkel.....


    berichte dann morgen hier.

  • Die Pressemitteilung vom TÜV Hessen haste aber gelesen?? :lol:
    Wie gesagt, die TÜV Station in Dieburg hats erst letzten Dönerstag um 12 per Fax erfahren.

  • Zitat von MischungsMicha


    Anhänger seit 11/07 TÜV fällig war.


    naja...nach alter regelung hättest dann ja nur tüv bis 11/09 bekommen, was dir ja net wirklich geholfen hätte :dum: bzw. gleich noch nen 2. tüv termin hinterher ....


    aber merci für die info, ich kannt auch nur die "alte" regelung....

  • @Merlin, wenn länger als 6 Monate überzogen war wurde maximal 6 Monate zurückdatiert. Ich hätte also 10/11 oder so geklebt bekommen.


    thomas, ich bin gespannt. Vermitlich sagt der "Scheiße, das wußte ich ja noch garnicht" :D

  • Zitat von MischungsMicha


    thomas, ich bin gespannt. Vermitlich sagt der "Scheiße, das wußte ich ja noch garnicht" :D


    lach....... zur Not telefoniert er mit seinem Chef.... das habe ich schon öfter erlebt......

  • Zitat von MischungsMicha


    Ein Beispiel:


    Ein im April 2010 vorgeführter und technisch einwandfreier Wagen erhält also künftig nach bestandener Prüfung eine bis April 2012 gültige Plakette - auch wenn die Untersuchung etwa schon im Januar fällig gewesen wäre. Bislang hätte er in diesem Fall nur eine Plakette mit Ablaufdatum Januar 2012 erhalten, also schon nach 21 statt nach 24 Monaten wieder zur Untersuchung kommen müssen.


    [/quote]



    Bravo, Micha,


    es ist genauso !!
    Und es ist seit 16.4.10 so !!


    Unser TÜV-Beamte wußte das.


    Und ich hatte es gestern abend falsch herum verstanden.


    Dennoch:


    wie Du oben auch schon schreibst (habe es nicht auch noch zitiert),
    bleibt das Bußgeld bestehen!!

  • Jo, das Bußgeld wird aber nur fällig wenn Dich die Rennleitung auf der Straße erwischt und das auch nur wenn Du nicht gerade auf dem Weg zum selbigen bist. Muß man den Jungs halt glaubhaft machen :-D.


    Der Tüv selbst darf ja zum Glück keine Bußgelder verteilen :lol: