Grundsatzurteil des BGH zur Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen

  • Hallo liebe RMS'ler!


    Ich vermute, dass es einige schon mitbekommen haben, möchte diese Information dennoch weitergeben:


    Am 13.05.2014 hat der Bundesgerichtshof ein Grundsatzurteil zur Einbehaltung von Bearbeitungsgebühren durch die kreditgebenden Banken gefällt. (Az.: XI ZR 405/12 sowie XI ZR 170/13). Dadurch wird den Banken (nun in höchster Instanz) untersagt, Bearbeitungsgebühren für die Vergabe von Krediten auf die Kunden umzuwälzen.


    Der Abschluss eines Kreditvertrages sollte aus wirtschaftlicher Sicht für jede Bank ein erhöhtes Interesse darstellen, an den Zinsen wird dabei genug verdient. Eine Erhebung von zusätzlichen Bearbeitungsgebühren ist nach Ansicht der Richtern eine "unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers" und ist somit unzulässig. Entsprechende AGB-Klauseln sind daher nichtig.


    Auf einschlägigen Internetseiten findet man zahlreiche vorgefertigte Briefe zur Rückforderung dieser Beträge.


    Ich kann jedem nur an's Herz legen, sich sein Geld wieder zu holen. Die Banken verdienen auch so genug... :rolleyes:


    Milchmädchenrechnung:
    Bei einem netto Darlehensbetrag von sagen wir mal 24.000€ (z.B. für den neuen Smart Brabus für das Frauchen) und einer Gebühr von 3% dieser Summe kommen dabei alleine schon 720€ zusammen. Bei einem Hauskauf kann sich diese Summe leicht vervielfachen... 8o