URTEIL: Schadenersatz wegen Schlaglochschaden

  • Schadenersatz wegen Schlaglochschaden


    Geklagt und Recht bekommen: Ein Autofahrer hatte in einem tiefen Schlagloch sein Cabrio beschädigt. Jetzt muss ihm die Stadt Heilbronn 300 Euro zahlen. Die Kommunen befürchten deshalb aber keine bundesweite Klagewelle.



    Kommunen kommen ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nach, wenn zu tiefe Schlaglöcher Autos beschädigen.
    Quelle: DPA


    Heilbronn/Berlin Die Stadt Heilbronn muss einem Autofahrer Schadenersatz zahlen, weil er mit seinem Wagen in ein Schlagloch gefahren ist. Der 48 Jahre alte Jurist aus der Stadt in Baden-Württemberg erhält 300 Euro, weil die Stadtverwaltung das Schlagloch nicht ordentlich geflickt hat. Das entschied das Landgericht Heilbronn am Donnerstag. Was das Urteil für andere Kommunen bedeutet, ist noch offen.
    Die Stadt sei ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, entschied das Gericht. Der Cabriofahrer hatte allerdings doppelt soviel Schadenersatz, also etwa 600 Euro, gefordert. Er war mit seinem Wagen durch ein 12 Zentimeter tiefes, 1,20 Meter langes und 70 Zentimeter breites Schlagloch gefahren. Dadurch seien Reifen und Felgen beschädigt worden. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht ließ der Richter nicht zu, da er dem Sachverhalt keine grundsätzliche Bedeutung zumisst.


    Der Deutsche Städtetag in Berlin wollte das Urteil mit Blick auf andere Kommunen nicht kommentieren. „Es gibt viele vergleichbare Prozesse in anderen Städten, und jedes Urteil hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab“, sagte eine Sprecherin. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) reagierte gelassen. Gerade weil der Zustand der kommunalen Straßen in vielen Bereichen in Deutschland in einem schlechten Zustand sei, komme es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. „Es gibt deshalb viele vergleichbare Prozesse in anderen Städten, die je nach den Gegebenheiten vor Ort unterschiedlich entschieden werden“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg Handelsblatt Online. Hier gelte der juristische Grundsatz, Jeder Fall sei anders und es komme auf den Einzelfall an. „Deshalb wird dieses Urteil mit Sicherheit keine bundesweite Klagewelle auslösen.“


    Landsberg betonte überdies, dass auch der Autofahrer „eine Beobachtungspflicht“ habe. Er habe außerdem „mit Sicherheit keinen Anspruch, immer und überall eine Straße ohne Schlaglöcher vorzufinden“. Andererseits liege es in der Verantwortung der Straßenbau-Träger, Straße, Wege und Plätze regelmäßig zu kontrollieren und insbesondere bei unerwarteten Gefahren oder Schadensquellen zu handeln. „Dem kommen die Kommunen auch regelmäßig nach“, betonte Landsberg.
    Der Städtebund-Geschäftsführer wies überdies darauf hin, dass die Rechtsprechung über die gemeindlichen Verkehrssicherungspflichten „umfangreich und sehr differenziert“ sei. So habe beispielsweise der Bundesgerichtshof am 6. März 2014 entschieden, dass Städte und Gemeinden „nicht für Schäden herabfallender Äste gesunder Straßenbäume haften“, sagte Landsberg. „Man wird deshalb in jeder einzelnen Fallsituation bedenken müssen, ob es sich um einen atypischen Sonderfall, etwa ein unerwartet großes Schlagloch, handelt, oder um die Realisierung eines allgemeinen Lebensrisikos, die regelmäßig keinen Anspruch auslöst.“
    Kurt Bauer, Rechtsamtsleiter der Stadt Heilbronn, sieht das etwas anders: „Das Urteil reiht sich in die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2010 ein, das die Anforderungen an die Verwaltung erhöht hat, Schlaglöcher zu überprüfen.“


    In diesem Fall war das Loch verfüllt, aber nicht wieder überprüft worden. Darüber, ob die Reparatur ausreichend war, hatten sich beide Parteien eine weitere Beweisaufnahme gewünscht. Sie zeigten sich deshalb überrascht vom heutigen Urteil, das die Kosten von rund 600 Euro halbe-halbe teilt. Sie hätten mit einer längeren Beweisaufnahme gerechnet.
    Der Kläger Johannes Krist sagte, er habe zwar „gewissermaßen gewonnen“, sich aber mehr Schadenersatz erhofft. Rechtsamtsleiter Bauer hofft mit Blick auf mögliche weitere Klagen, dass das große Loch ein atypischer Sonderfall gewesen sei.


    Quelle: Handelsblatt Online

  • Zitat

    Dort scheint der [...] Bürgermeister [...] der Meinung zu sein das die Schlaglöcher eine Verkehrsberuhigungsmaßnahme sind


    In Kanada z.B. werden extra dafür spezielle Folien auf den Asphalt geklebt, die aus der Distanz wie riesige Schlaglöcher aussehen...