Ich muss jetzt mal was wissen???

  • Hallo zusammen,
    Ich muss mal was wissen und zwar zum Thema Scheibentönen das die Heckscheibe geht ist ja klar nur wie sieht das jetzt mit den kleinen Fenstern an den Vordertüren aus?? Ist das jetzt erlaubt Tüv technisch oder verboten habe jetzt schon mehrere Aussagen gehört aber ist denn Sache?


    Wer kann da was zu sagen oder über seine Erfahrung mit der Polizei berichten?? Falls die das überhaupt interessiert.


    Achso und hat jemand Erfahrung mit bekleben der Aussenspiegelkappen hält da die Folie auf dauer oder besser lassen???


    Ich danke euch schon mal im voraus.


    Viele Grüsse Andreas

  • Hi,ja du hattest das stimmt. Habe mich heut mal erkundigt wegen den spiegeln und sagten das die das machen aber nicht garantieren können ob es hält aber wenns bei dir gut ist weiss ich bescheid.


    Und die Fenster würden die mir machen aber wäre nicht erlaubt daher frage ich nochmal genau bevor ich das auch mal angehe.


    Aber ich danke dir aufjedenfall schon mal Daniel.


    Gruss Andreas

  • Wer GUT kleben kann der kann dir sagen das es hält an den spiegeln und wenns net hält wider hinfahren und dann auf Kulanz machen lassen.


    Bei meinem silbernen hatte ich keine Probleme wegen der seitenscheibe.vordere Fenster dürfen nicht,aber wenn der musikunbau losgeht werden die getönt aber nur ein bissi :D

  • Ja,wenn wir nicht in Deutschland wären müssten wir hier solche gespräche nicht führen :D


    Aber ich denke mal schon das die wissen was sie tun ging halt um die garantie naja mal sehn.


    gruss

  • Also eigentlich ist das mit dem Scheiben-Tönen ganz simpel.


    Es dürfen per Gesetz (Also TÜV und wer da noch seine Finger im Spiel hat) alle Scheiben getönt werden, die sich hinter der B-Säule befinden.


    Da der Smart quasi nach der B-Säule schon aufhört, ist streng genommen nur die Tönung der Heckscheibe erlaubt.
    Die kleine, abgetrennte Seitenscheibe zählt somit zum "Fahrersichtbereich" und darf nicht getönt werden.


    Streng genommen... *coffee*


    Und die Spiegelkappen gibt es inzwischen im Zubehör fertig lackiert. Leider weiß ich nicht ob in allen erhältlichen Farben... *shame*


    LG
    Alex

  • Ich poste euch mal einen link in kürze. Da kann jeder selbst sehen das ringsrum die Scheiben getönt werden dürfen aber nix folie, lackierun und das alles mit TÜV ganz legal.

  • Zitat von Lindheimer


    Ich poste euch mal einen link in kürze. Da kann jeder selbst sehen das ringsrum die Scheiben getönt werden dürfen aber nix folie, lackierun und das alles mit TÜV ganz legal.


    Lackierung? Meinst du vllt. metallbedampfte Scheiben?

  • Aus einem anderen Forum trifft diese Aussage sehr gut zu, das ist auch das was ich selber beim TÜV Darmstadt erklärt bekommen habe:


    Hier das Schreiben vom TÜV:
    ---------------------------------------------------------------------
    Sehr geehrter Herr ..... ,


    zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten:
    1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).
    2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht!)
    3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (à aus der Sichtfeld-Definition heraus die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen!
    Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.
    Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist à ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine Bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zulässt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß Â§ 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.


    Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig. Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

    Mit freundlichen Grüßen


    Christian Danner


    TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
    VFZ, München
    Produktbereich Fahrzeuge

  • Also wenn ich das richtig verstehe kann man durch das Verfahren was No Limits anbietet sogar die vorderen scheiben verdunkeln lassen ohne probleme zu bekommen durch eine abnahme beim Tüv.
    Das hört sich doch gut an da werde ich mich mal schlau machen was da so geht.


    Vielen dank derweil.*thumpup**thumpup**thumpup**thumpup*


    Gruss Andreas

  • Zitat von Xtrasmart12


    Also wenn ich das richtig verstehe kann man durch das Verfahren was No Limits anbietet sogar die vorderen scheiben verdunkeln lassen ohne probleme zu bekommen durch eine abnahme beim Tüv.
    Das hört sich doch gut an da werde ich mich mal schlau machen was da so geht.


    Vielen dank derweil.*thumpup**thumpup**thumpup**thumpup*


    Gruss Andreas





    Ja das wollte ich in diesem Jahr machen an meinem Roadster, nur mach ich da nix da der zum Verkauf steht.
    Aber an meinem Nächsten Sommerwagen mit Sicherheit.