Smart Times 2013 in Buochs/Luzern

  • Bei mir kann ich glücklicherweise Entwarnung geben. Lag wohl am Wetter und vor allem daran da sich meine Schmerzmittel abgesetzt hatte. Blöd, war zu Optimistisch.
    Also schauts mit Luzern wieder ganz gut aus.


    Allerdings wird's auf der Anreise möglicherweise einen kleinen Abstecher nach Mulouse geben zum Einkaufen. Das ist aber dann vom den Aktuellen Angeboten abhängig.

  • An mir liegts nicht, extra Urlaub, mit den Kollegen und Chef alles geklärt und abgesegnet worden, werde sogar soweit unterstützt, dass ich mein gewünschtes Ziel am Fzg. erreiche, Freunde und Freundin helfen wo es nur geht, aber es gibt Dinge, die kann man nicht planen...


    Letztes Jahr wollte ich nicht mit einem kaum fertigen Auto hin und dieses Jahr ( ok ich gebe es zu, zu 100% bin ich nicht fertig :P ) liegt es nicht an mir...


    Und vor allem habe ich kein Bock nächstes Jahr nach Portugal zu fahren...


    Was sind schon 360km...

  • Für die Bond Fans die nach Luzern fahren noch ein kleiner Tipp. In der Gegend um Buochs wurden einige Szenen für den wohl besten Bond-Film aller Zeiten gedreht.



    James Bond 007 - Goldfinger


    So wurden die Fabrikszenen in Stans bei der Firma Pilatus Aircraft gedreht.


    Auf Google Maps kann man gut erkennen das dieses Werk in unmittelbahrer Nähe zum Eventgelände liegt


    Weiter wurden auf dem Furkapass Szenen gedreht bei denen Bind erst Goldfinger verfolgt und sich dann mit Tilli Masterson ein Rennen liefert.


    Der Furkapass ist nicht weit entfernt und sicher ein nettes Ziel für eine kleine Ausfahrt.


    Zuletzt sei die Rustico Aurora Tankstelle in Andermatt erwähnt. Hier wurden einige Szenen mit Tilly Masterson gedreht. Nett zu sehen wie sehr sich eine Tankstele in den fast 50 Jahren verändert.



    Und ganz nebenbei, wenn man schon in Andermatt ist kann man auch gleich noch den Gotthardpass hochfahren.
    Vor vielen Jahren waren Urlauber sehr stolz wenn sie ihrem Fahrzeug nach Erfolgreichem überqueren das Passes eine entsprechende Plakette aufs Auto kleben konnten :-).


  • Noch ein paar kleine Tipps für die Luzernfahrer die vielleicht Hilfreich sein können.


    Einreise:


    Für die Einreise werden folgende Dokumente benötigt:


    Bürgerinnen und Bürger der EU oder des EWR müssen folgende Einreisevoraussetzungen erfüllen:
    • Personalausweis, Identitätskarte oder Reisepass;
    • sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen.


    Familienangehörige von Bürgerinnen und Bürgern der EU, des EWR oder der Schweiz, die Staatsangehörige eines Drittstaates sind, müssen folgende Einreisevoraussetzungen erfüllen:
    • Reisepass;
    • nötigenfalls ein besonderer Aufenthaltstitel eines Schengen Mitgliedstaates oder ein Visum;
    • sie dürfen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen.


    Die Angehörigen aller weiteren Staaten müssen bei der Einreise folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • Sie müssen im Besitz eines oder mehrerer gültiger Reisedokumente sein, die sie zum Grenzübertritt berechtigen ( Anhang 2, Teil 1 add. 1–4 und Teile 2, 3 und 5).
    • Sie sind, wenn nötig, im Besitz eines gültigen Visums.

    Ist der Drittstaatsangehörige Inhaber eines von einem Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitels ( Aufenthaltstitel eines Schengen Mitgliedstaates), so gilt dieser als einem Visum gleichwertig.
Nicht als gleichwertig sind vorläufige Aufenthaltstitel, die für die Dauer der Prüfung eines ersten Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder eines Asylantrags ausgestellt wurden.
    • Sie haben die zulässige Höchstdauer für einen Aufenthalt im Schengen-Raum nicht überschritten.
    • Sie belegen den Zweck und die Umstände des Aufenthalts in der Schweiz und/oder dem (den) zu besuchenden Schengen-Staat(en).
    • Sie verfügen über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts und für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in ein Drittland, oder sind in der Lage, diese Mittel rechtmässig zu erwerben.
    • Sie sind nicht im Schengener Informationssystem (SIS) oder in einer nationalen Datenbank zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben.
    • Sie stellen keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines der Schengen-Staaten dar.


    Zoll Freimengen:


    Die Freimengen die Zugelassen sind kann man hier nachlesen:


    http://www.ezv.admin.ch/zollin…/04343/index.html?lang=de




    Straßenabgabe:

    Vignette (Autobahngebühren)


    Seit 1985 muss für das Benützen der Schweizer Autobahnen und Autostrassen (Nationalstrassen 1. und 2. Klasse) eine Abgabe bezahlt werden. Sie wird in Form der Autobahnvignette erhoben, deren Verkaufspreis 40 Schweizerfranken beträgt. Die Vignette ist gültig für die Zeit vom 1. Dezember vor bis zum 31. Januar nach dem aufgedruckten Jahr.


    Die korrekt am Fahrzeug aufgeklebte Vignette gilt als Zahlungsnachweis.
    Abgabepflicht
    Grundsätzlich sind Motorfahrzeuge und Anhänger bis je 3,5 Tonnen Gesamtgewicht vignettenpflichtig. In diese Gruppe gehören vor allem Personenwagen, Motorräder, Lieferwagen, Anhänger usw.
    Motorfahrzeuge und Anhänger mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht (sog. schwere Fahrzeuge) benötigen eine Vignette, wenn sie nicht der Schwerverkehrsabgabe unterliegen. Dazu gehören beispielsweise schwere Arbeitsfahrzeuge (z.B. Kranwagen).

  • Auf Anfrage hat die smart Times Orga mitgeteilt das es am Eventplatz einen WiFi (WLAN) Hotspot geben.


    Leider blieb die Frage über die Kosten unbeantwortet :-(.


    Hatten wir letztes jahr doch auch ;) war nur dem Ansturm nicht gewachsen :S

  • Wusste ich nicht, war ja letztes Jahr nicht mit dabei. Ich bin jedenfalls gespannt :)


    Noch ne kleine Ergänzungsinfo zur Schweiz, nämlich die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten:


    Innerorts 50
    Landstrasse 80
    Schnellstrasse 100
    Autobahn 120


    Wird in der Schweiz im übrigen deutlich mehr Kontrolliert und weit härter bestraft wenn man sich nicht dran hält.
    Radarwarner und Blitzerwarner sind in der Schweiz verboten.
    Es drohen hohe Geldstrafen (mindestens 400 Schweizer Franken), Haft, Einziehung und Vernichtung des Gerätes.


    Es besteht Handyverbot. Sie dürfen aber mit einer Freisprecheinrichtung telefonieren. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Schweizer Franken geahndet.


    Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille.


    Das bergabwärtsfahrende Kfz muss dann zurückfahren, wenn das Ausweichen nicht möglich ist und sich das entgegenkommende Fahrzeug nicht offensichtlich näher bei einer Ausweichstelle befindet. Bei Begegnungen ungleichartiger Fahrzeuge (z.B. Lkw und Pkw) muß das leichtere Fahrzeug zurückstoßen (Art. 9 Abs. 2 VRV).
    Auf „Berg-Poststraßen" (erkennbar an dem Schild mit Posthorn-Symbol) haben Post- und Linienbusse generell Vorfahrt. Die Lenker entgegenkommender Fahrzeuge haben die Zeichen und Weisungen der Führer von Fahrzeugen im Linienverkehr zu beachten.


    Alle Infos im übrigen OHNE GEWÄHR :)

  • suuuper Micha ... komt jetzt nur drauf an , wann .... ??


    Inge und ich haben in der Planung am So. frühMittag in Richtung Österreich (kennste das Land?) zu fahren und Kathi zu besuchen ... und dann noch ne Nacht bei ihr zu bleiben