Haltet euch immer schön an die Vorschriften

  • Moin,


    wenn es irgendwie tröstet: in Flörsheim in der Rheinallee wurde ich geblitzt! Die Kamera (Litfaßsäule) steht dort seit Mitte Oktober neu und es ist Zone 30 auf sehr breiter Straße.


    Ich war dort gegen 10h unterwegs (also auch alle Kids in der Schule) und abzgl. Toleranz zahlte ich doch noch EUR 40,-.


    Also bitte auch dort super aufpassen - den Betrag kann jeder besser anlegen. ;)

  • im Jahr 2013 sollen die Bußgelder stark erhöht werden.

    hey hey ... aber das gilt ja dann für mich für DIESES Vergehen ja wohl nicht .....
    nicht das die die Verkündung des Strafmaßes bis ins nächste Jahr rauszögern ..... ??!


    Es gilt ja doch der Zeitpunkt des Vergehens ...??!!! gell

  • VerGehens...grins - tolles Wortspiel - schließlich bist gefahren und auch noch geschwind....


    nee, gibt schon kein VerFahren....gilt der Zeitpunkt, Datum des Geblitzwerdens... :whistling:

  • wenn ich dieses plöde 100-er-Schild gesehen hätte - hätte ich ja langsamer gemacht ....


    Ich habe mal grob geplant und habe bis jetzt vor, den Schein am 07.01.13 wegzuschicken .....
    wenn nix dazwischen kommt .... Habe ja wegen guter Führung in Vergangenheit 4 Monate Zeit zum Einsenden ... :)


    Geld ist schon überwiesen ....

  • So, da ich mich nun mit verschiedenen Leuten unterhalten habe ... über die Abwicklung der Abgabe der Lizenz ....


    und es da unterschiedliche Meinungen gab....:


    Ich habe heute mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln telefoniert.


    Ich schicke also die Lizenz mit Einschreiben mit Rückschein zu dene.


    Eine Woche VOR Ablauf der Strafe (4 Wochen Fahrverbot) wird der Führerschein AUTOMATISCH,


    also ohne mein Zutun, wieder an mich versandt.


    Und heute abend gehe ich dann auf die Post .... :( ;( :-S :wacko: :thumbdown:

  • Ach siehst du mal.


    Ich war davon ausgegangen, das die Lizenz im hiesigen Ordnungsamt abgegeben werden kann.


    Man lernt nicht aus. 8o


    Thomas, die Lizenz ist dann für das Frühjahr gesichert um durch die Lande zu fahren. 8)

  • Bei der Nummer ist nur eines Gefährlich, wenn Du Deinen Fahrzulassungserlaubnissgenehmigungschein eine Woche vor Ablauf deiner Fahrzulassungserlaubnissgenehmigungsbeurlaubung zurück bekommst mußt Du selber auf Dich aufpassen das Du nicht vor Ablauf Deiner Fahrzulassungserlaubnissgenehmigungsbeurlaubung am Steuer Deines Fahrzeuges erwischt wirst.


    Denn das wäre ein Fahren ohne eben diese Fahrzulassungserlaubnissgenehmigung und kann mit dem Entzug der selbigen für bis zu 2 Jahren führen. Wobei Du diese Fahrzulassungserlaubnissgenehmigungsbeurlaubung danach wieder neu erlangen mußt, was natürlich mit immensen Kosten verbunden ist.


    Also schön aufpassen :)

  • soooo,


    schnüf schnüf heul wein .....


    mein gutes graues Stück ist nun mit der Post unterwegs ......
    seufz....


    @torsten
    mag sein das andere Ordnungsämter das so machen .... aber in meinem Bescheid steht expliziet drinne das
    die das gute Stück bei sich im Amt haben wollen (im Startbeitrag der letzte scan)


    @ Micha
    uiiuiui ... DAS habe ich von der guten Frau jetzt SO nicht verstanden ..... da ruf ich dann nochmal an ...
    und frage das konkret ab.

  • soo....
    natürlich wird fleißig runtergezählt ....


    Jetzt ist die erste Woche rum , die mein Liebling bei dieser pösen Frau bleiben muss....


    4 -1 = 3 .....puuuhhh