• Haste - Am Mittwoch führte die Polizei Geschwindigkeitskontrollen in Haste durch. Kurz vor 12 Uhr staunte ein Beamter nicht schlecht: Innerhalb der geschlossenen Ortschaft auf der Durchgangsstraße in Haste, der Waldstraße, flog ein Smart regelrecht durch die Messstelle.


    Der Kleinwagen wurde mit einer Geschwindigkeit von 143 km/h gemessen. Die folgenden Anhalte-Zeichen der Polizeikelle nahm der "Pilot" nicht wahr. Er setzte seine Fahrt mit unvermindeter Geschwindigkeit durch die Ortschaft Haste in Richtung des beschrankten Bahnübergangs fort.




    Hier senkten sich die Halbschranken bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage am Andreaskreuz. Das interessierte den Fahrer nicht. Der Kleinwagen raste über die Schienen.


    Die an den Schranken wartenden Beamten beobachteten, wie sich zwei männliche Personen fußläufig vom Parkplatz des Bahnhofs schnell in Richtung Bahnsteig zu einem wartenden Zug bewegten.


    Das flüchtige Fahrzeug stand auf dem Parkplatz des Haster Bahnhofs.


    Die Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Raser um einen 20-jährigen Studenten aus Lindhorst handelte, der einen wichtigen Termin an der Uni Hannover nicht verpassen wollte.


    Auf den jungen Fahrer kommen wegen des zu schnellen Fahrens 1360 Euro, wegen des Missachten des Haltezeichens 140 Euro und des Rotlichtes 180 Euro Strafe zu. Zudem erwarten ihn drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

  • Sorry, aber irgendwo hört der Spaß auf! Wenn jemand mit annähend dem Dreifachen des zugelassenen durch eine Ortschaft knallt hat das mit Spaß nur noch wenig zu tun!


    Nur am Rande zur Beachtung, statt 27,5 Meter Anhalteweg bei einer Notbremsung ist man bei 150 Km/h mit locker 160 Meter Anhalteweg dabei!
    Auf gut Deutsch, das Kind das hinter einem Auto seinem Ball hinterher läuft siehst Du nicht mal mehr wenn es zu seinem letzten Flug abhebt X-(


    Sorry, in meinen Augen sollte man in einem solchen Fall von Vorsatz ausgehen und die Strafe entsprechend verdoppeln. Das diese Pfeife nach drei Monaten schon wieder ans Steuer darf ist ein schlechter Witz!


    Aber Deutschland ist in dem Punkt ja ein Schlaraffenland! In der Schweiz würde der Typ jetzt erstmal blöde aus der Wäsche schauen und gesiebte Luft atmen :thumbup:


    Zitat

    Weitere Beispiele für die Schweiz: Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 25 Km/h fällt innerhalb geschlossener Ortschaften mindestens eine Strafe von 800 Schweizer Franken an (circa 650 Euro). Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dieser Betrag fällig bei lediglich 31 Km/h zu schnell auf Überlandstraßen. Und bei mehr als 35 Km/h über dem vorgeschriebenen Limit auf Autobahnen. Höhere Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in der Schweiz sogar in Tagessätzen und unter Umständen nach dem Einkommen berechnet. Laut einer neuen Gesetzgebung, der “Via sicura” gelten Sie nach folgenden Vergehen sogar als Raser:


    „in der 30km/h-Zone: um 40 km/h
    innerorts (50km/h): um 50km/h
    ausserorts (80km/h): um 60km/h
    auf Autobahnen (120km/h): um 80 km/h.“
    Zu diesen Vergehen sagt die Schweizer Legislative: „Bei einem Raserdelikt wird der Führerausweis für mindestens 2 Jahre entzogen. Im Wiederholungsfall erfolgt dies für immer. Eine ausnahmeweise Wiedererteilung nach 10 Jahren ist nur möglich, wenn ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorliegt. Zudem wird die Strafandrohung bei Raserdelikten verschärft. (…) eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr, und die Höchststrafe wird auf 4 Jahre Freiheitsstrafe angehoben.“ Übrigens: Auch einen deutschen Führerschein können die Schweizer Behörden dann abnehmen. Dieser wird an die zuständige deutsche Behörde geschickt. Und teils drastische Maßnahmen können folgen.


    Und wenn Er wieder aus dem Knast raus wäre dürfte Er grade mal noch Fahrrad fahren. Zum einen weil sein Lappen noch ganz ganz lange in Verwahrung wäre und zum anderen weil sein smart dem Staat zusätzliches Geld eingebracht hätte:


    Zitat

    Das sogenannte Rasergesetz ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Es wurde im Rahmen des Verkehrssicherheitspakets "Via Sicura" beschlossen, mit dem die Schweiz die Zahl der Verkehrsopfer um etwa ein Viertel senken will. Bereits vorher konnten die Behörden Autos von Verkehrssündern beschlagnahmen - mit dem neuen Gesetz wurde jedoch genau definiert, ab wann die Missachtung der Höchstgeschwindigkeit als "besonders krass" gilt.
    Die genaue Regelung finden Sie hier. Neben der Beschlagnahme des Fahrzeugs drohen den Verkehrssündern außerdem zwischen einem und vier Jahre Haft auf Bewährung sowie ein Fahrverbot zwischen zwei und zehn Jahren. "Es soll die Raser schmerzen", sagt ein Sprecher des Schweizer Bundesamts für Straßen (Astra) gegenüber SPIEGEL ONLINE zu den drakonischen Maßnahmen.


    Aber hier werden solche Papnasen ja leider nur kurz gestreichelt X(X(:cursing: