@ ServoWaiting:
Haste genau richtig gesehen. Die Verweigerung lief bereits - aber zur Musterung haben sie mich trotzdem beordert. Naja und da war der Wehrpass obligatorisch....
Gruss,
Rolf
zeigt her eure "Führerschein-Bilder"
-
-
Hab das Ding nach meiner Anerkennung verbrannt, soweit ich mich erinnern kann. Und die (Anerkennung) war gar nicht so einfach: Es gab so um 76/77 mal eine kurze Zeit wo man per Postkarte verweigern konnte. Musste nur der entsprechend formulierte Standardsatz drauf stehen. Dieses Verfahren hatte dermaßen großen Zuspruch, dass es kurze Zeit später wieder eingestellt wurde und das alte Verfahren (schriftliche Begründung/mündliche Verhandlung) wieder zum Zuge kam. Der erste Satz des Vorsitzenden in der Verhandlung war: "Sie sind also einer dieser Postkarten-Verweigerer......." Das hat sich natürlich nicht zu meinem Vorteil ausgewirkt und am Ende hieß es ganz knapp. "Im Zweifelsfalle für den Angeklagten". Ich war völlig fertig als ich aus der Verhandlung kam...........
Gruß
Thomas -
Okay, ihr habt es so gewollt...
ein paar Jahre jünger und 25 kg leichter :cry:Gruß
Danny -
Hey ! *beifallklatsch*
Und, war das so schlimm jetzt ?? -
@Danny:
magst Du Gummibärchen?
-
Wie kommst du denn darauf??? :roll:
-
Du hast Gewonnen!!!!
-
Gut, das ich das nicht persönlich nehme....
-
also gut hier noch ein
bombelescher aber ein bloder -
sorry
"n" vergessen -
dann belebe ich den mal !!!
das bild stammt von 1990 !
mein erster war noch ein grauer !!! mußte ich leider nach dem unfall hergeben weil die das ein oder andere in den neuen eintragen mußten !!!
-
§ 168 STGB:
Störung der Totenruhe.(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
-
*lol*
-
Nur wegen dem Datum des letzten Beitrags
-
-
Würde euch ja auch mein Führerschein Bildchen zeigen, aber auf dem BF-17 Schein ist kein Bild und den mit Bild bekomme ich erst in weniger als 5 Monaten
-
@ Melli:
Führerschein gemäss Bild erst mit 21 Jahren gemacht ?
Wieso den das ? Oder lief der Leasingvertrag vom Moped so lange ??
Hi Hi Hi...
-
@ Alex ....
ich zähle die Zeit mit Dir runter ..... !!
aaaaber wenn Du ihn hast - dann schwupps ... hier rein damit
Wie Du siehst gibts hier schon einige Härtefälle an Fotos ... also kleiner Tip:
such mit Bedacht Dein Bild aus .... fang am besten schon mal an .... hihihihihi
meins kommt dann auch die Tage
-
@ Melli:
Führerschein gemäss Bild erst mit 21 Jahren gemacht ?
Ja, ich hab erst mit 21 Führerschein gemacht, da ich kein Geld hatte und meine Familie
sowas wie Kommuniongeld usw. stets in unsere Kleidung und Möbel gesteckt haben....
Somit musste ich "warten", bis fast meine Lehre rum war.... und bin dann aber noch
zu MC Do jobben am Drive.... nicht alle Kinder dieser Welt sind mit vermögenden
Eltern gesegnet... ich musste mir schon immer alles selbst erarbeiten und hab
noch nie was geschenkt bekommen....