Autoversicherung

  • Moin, Moin


    mir hat meine Autoversicherung gerade meine Jahresrechnung präsentiert. Netterweise haben Sie mir erst das Geld abgebucht und dann nach Nachfrage die Rechnung zugesendet.


    Regionalklasse wurde erhöht und die Mehrwertsteuererhöhung ist nun drin. Über 10% mehr Asche...


    Habe ich damit ein Sonderkündigungsrecht (wegen Regionalklassenerhöhung)? Und kann die Versicherung behaupten das ich über die Erhöhung der Regionalklasse bereits informiert wurde (nix bekommen) und damit die Frist zur Kündigung abgelaufen ist, oder zählt hier die Jahresrechnung. Erst hier zahle ich ja tatsächlich. Fragen über Fragen


    Grüße Eddie

  • Moin Eddie,


    es ist nicht immer leicht Versicherungsfragen zu beantworten, da einige Themen stark von den einzelnen Bedingungen abhängen können. Die Bedingungen, sowie Verbraucherinformationen müssen dem Versicherungsnehmer grundsätzlich ausgehändigt werden.


    Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber in der Regel immer dann, wenn sich der Beitrag erhöht, ohne dass sich gleichzeitig auch der Umfang des Versichrungsschutzes ändert (verbessert).


    Dies sollte in der Regel auch auf der Rechnung vermerkt sein. Wenn nicht bitte in den Verbraucherinformationen (lagen der Police sicher bei) oder in den AKB nachlesen (§9 bzw. Stichwort "Außerordentliches Kündigungsrecht".


    Diese Angaben sind ohne Gewähr.


    Grüße
    Jürgen

  • ... noch so ein Tip:
    wenn du dich auf die Hinterfüsse stellst, weil Du die Information über die Beitragserhöhung nicht bekommen hast, müssen die Dir nachweisen, daß sie die dir zugestellt haben und dich auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen haben - das wäre i.d.R nur mit einem Einschreiben möglich, wird aber nicht gemacht, weils zu viel kostet... insofern sind deine chancen nicht schlecht noch aus dem Vertrag rauszukommen - weil du ja keine verpflichtende Information im Vorfeld hattest ;)
    Wird aber sicher stressig -die Frage ist auch, ob du woanders günstig(er) unterkommst, das solltest Du vorher klären.


    btw. wer hat denn noch die hauptfälligkeit mitten im Jahr? die meisten sind doch auf den 01.01.


    aber auch bei mir: Angaben ohne Gewähr


    Gruß Martin

  • Komische Sitte...


    Also Autoversicherungen kannst du generell jedes Jahr kündigen, weil die eh nur ein Jahr Laufzeit haben. Kündigungen wegen Beitragserhöhungen gehen zwar auch, ist bei KFZ aber etwas sinnbefreit, da du ja eh nur n Jahr Laufzeit hast, macht bei SHUR eher sinn...


    Was die Hauptfälligkeit angeht steh ich auch grad aufn Schlauch, kann es sein das du vierteljährliche Zahlweise hast?? Fakt ist das dir sowieso frei steht, wo du dein Auto versicherst, und wenn du woanders sowieso günstiger bist, dann ab dafür...

  • mein Versicherer hat feste Laufzeiten von einem Jahr, also nicht zum Jahresende und er ist bei weitem nicht der günstigste, habe ich nun im Zuge der Überprüfung bemerkt.


    Mich wundert einwenig das ich weder die angeblich zugesendete Regionalklassenerhöhung noch die Beitragsrechnung bekommen habe. Übersehen konnte ich die nicht weil ich den recht hohen Beitrag im Kalender vermerkt und erwartet habe.


    Erst auf erneute Nachfrage ist sie heute eingetroffen (es geht also). Das Geld wurde gestern abgebucht. Soweit ich mich aber informiert habe, werde ich jetzt einfach im Zuge der Beitragsrechnung ausserordentlich kündigen und erwarte dann mal erstmal keine Probleme...


    @Krabbeltier


    Wenn ich die Beitragsrechnung früher gesehen hätte, wäre diese ja gar nicht erst abgebucht worden und ich hätte mir einen günstigen Versicherer gesucht und damit Mühe erspart. Nun muss ich das Geld zurückfordern. Hab jährliche Zahlungsweise

  • Roadrunner dann kündige im Zuge der Beitragserhöhung, dann wird dir das zurück erstattet und such dir ne andere. Finger weg von der DA, die ist zwar günstig zahlt aber im Schaden relativ ungern.


    Ich denke die anderen können dir zu guten Versicherungen mehr sagen, ich bin bei der Provinzial, die ist zwar net die günstigste, zahlt aber im Schadenfall (hab da noch mehr versichert).


    Vielleicht mal beim ADAC gucken, die sollen recht gut sein, auch wenn die in kooperation mit der DA (Zurich Gruppe) stehen.

  • Hallo Roadrunner,


    nach meinem Rechtsverständnis (und ich bin ja gelernter Versicherungskaufmann) muss deine Versicherung dir KEIN Sonderkündigungsrecht einräumen, da


    1) Die Regionalklasse nicht von deinem Versicherungsunternehmen festgelegt wurde, sondern ein statistischer Wert aller zugelassenen KFZ in deinem Lankdreis ist


    2) die Versicherungssteuer (es wird keine MwSt bei Versicherungen fällig) nicht von deinem Versicherungsunternehmen erhöht wurde, sondern eine Festlegung des Bundes ist. Die Versicherungssteuer ist an die Mehrwertsteuer gekoppelt


    3) Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur wenn sich der Beitrag "netto" um mind. 5% erhöht hat. Also ohne Steuer und Regionalklasse.


    Lese das ganze aber bitte in deinen Allgemeinen Verischerungsbedingungen für deine KFZ-Versicherung nach.


    Dass du keine Rechnung bekommen hast, finde ich reichlich komisch. Allerdings haben viele Direktversicherer die Masche "erst Cash und dann Rechnung" entwickelt. Ein Sokü - Recht hättest du 1 Monat nach Zahlung bzw. Rechnungdatum.


    Wenn du Fragen hast kannst du dich gerne melden.


    Gruß



    Daniel

  • Zitat von Roadrunner


    Wenn ich die Beitragsrechnung früher gesehen hätte, wäre diese ja gar nicht erst abgebucht worden und ich hätte mir einen günstigen Versicherer gesucht und damit Mühe erspart. Nun muss ich das Geld zurückfordern. Hab jährliche Zahlungsweise


    ich bins nochmal :)


    Das hätte sicherlich nicht funktioniert, da die Kündigung bei der Autoversicherung mind. 1 Monat vorher eingegangen sein muss.


    Steht aber alles in deinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
    Leider haben die wenigsten Leute diese wirklich gelesen vor dem Abschluss :( :(

  • ist alles etwas kompliziert, es gibt einfach zuviele Regeln...


    unter außerordentlicher Kündigung (§9c) bei meinem Versicherer steht:


    (1) Bewirkt eine Änderung der Tarife gemäß Â§ 9 a eine Erhöhung des Beitrages, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers zu dem Zeitpunkt schriftlich kündigen, ab dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde. (...gekürzt...)


    (2) Änderungen aufgrund von TB Nr. 6 Abs. 3 berechtigen den Versicherungsnehmer auch dann zur Kündigung, wenn sie keine Beitragserhöhung bewirken. Abs. 1 gilt entsprechend.


    Unter TB Nr. 6 Abs. 3 steht:
    Der Versicherer ist berechtigt, in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und in der Fahrzeugversicherung die Regelungen für
    - die Regionalklassen (TB-Nrn. 8 a, 8 b, 10 und 11)
    - die Tarifgruppen (TB-Nrn. 9a-9c, 10)
    - die Typklassen (TB-Nr. 12)
    - die Schaden- und Schadenfreiheitsklassen (TB-Nr. 14-18 und 20-23)


    zu ändern, durch andere zu ersetzen oder neue Gefahrenmerkmale einzuführen, wenn ein unabhängiger Treuhänder bestätigt, dass die geänderten, ersetzten bzw. neu einzuführenden Regelungen den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik entsprechen.
    (... gekürzt ...)


    Soweit ich das verstanden habe:


    Der Versicherer darf mich in der Regionalklasse (Allgemeine Tarifbestimmungen für die Kfz-Versicherung, TB Nr. 6 Abs. 3) hochstufen -> damit habe ich ein Sonderkündigungsrecht (§9b Abs. 2 Außerordentliches Kündigungsrecht). Ich werd mich überraschen lassen und euch auf dem laufenden halten...


    Im Grunde ist es richtig, daß man sich die Versicherungsbedingungen beim Abschluss nicht richtig durchgelesen hat. Allerdings halte ich es für utopisch. Die PDF mit den Bestimmungen meiner Autoversicherung hat 52 Seiten (normale Schriftgröße). Dann gibt es ja noch weitere Versicherungen, Bausparverträge und sonstiges. Man ließt sich die Bedingungen die auf dem Antrag stehen durch und wird dabei noch merkwürdig angeschaut ("Wollen Sie das jetzt wirklich alles durchlesen?" - "Ja will ich.") Aber nach 2 Jahren ist das doch auch wieder vergessen.

  • Hi Roadrunner,


    das mit der PDF ist natürlich richtig ;-). Wenn ich mich nicht dafür interessieren würde, hätte ich auch nicht alles gelesen.


    Wenn das so gehandhabt wird wie du schreibst könntest du Glück haben.


    Grüßle


    Daniel

  • Wobei "ab dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde." genau der Witz ist. Da ich die Beitragsrechnung erst nach der Zahlung erhalten habe muss ich den Vertrag ja Rückwirkend kündigen können, aber ob das geht? Ich wäre ja dann eine Weile nicht versichert.


    Ich werd nächste Woche mal bei dem zukünftigen Versicherer persönlich vorsprechen und mich hoffentlich klüger wiederfinden...


    Bislang aber - vielen Dank an euch :)

  • Du kannst rückwirkend kündigen wenn kein Versicherungsfall vorliegt.
    Das einzige was dir passieren kann, das die alte Verischerung auf den Tag genau abrechnet.

  • Die DA ist auch eine gute und günstige Versicherung. Alle Tests und probe Versicherungsfälle hat die DA auch mit gut bestanden. Die einzige Versicherung wo noch besser abgeschnitten hat war die Cosmos Direkt.

  • geht mit hausrat und dergleichen bloß nicht zur dbv die sind ganz schlecht bei schäden stehst du schnell wie ein verbrecher da die sitzen auf ihrer kohle und wollen die nicht rausrücken

  • Wollte nochmal ein Feedback geben wie es abgelaufen ist:


    Ich hatte also einen Spezialtarif "Zweitwagenversicherung" bei dem großen Direktversicherer mit dem roten Telefon. Dieser Spezialtarif klang gut und bot praktisch eine Zweitwagenversicherung in der Schadenfreiheitsklasse des jungsten Fahrers. In meinem Fall wäre das nun SF8. Leider wird aber bei einem Wechsel nur SF1 bestätigt, obwohl ich bereits 2 Jahre bei dem Anbieter versichert bin.


    Dennoch: Obwohl mit der Direktversicherer also SF8 berechnete war es meinem Wechselkandidaten möglich den Beitrag bei SF3 (Einstiegstarif für Zweitwagen) noch zu unterbieten. Also kann SF8 teuerer als SF3 sein - wieder etwas gelernt.


    Da mir die Rechnung zu spät präsentiert wurde habe ich also wegen Beitragserhöhung fristgemäß (Vertragbeginn war der 27.7.) zum 1. September gekündigt, wollte also die Versicherung noch bis zum 1. Sept. laufen lassen. Mein neuer Versicherer sollte am 1. September übernehmen.


    Ich erhiehlt bereits 1 Woche nach meinem Brief den vollen Jahresbeitrag gutgeschrieben (sehr gut!). Zwei Tage danach kam ein Brief in dem stand, daß eine Kündigung zum 1. September nicht möglich wäre. Der Vertrag wird also (rückwirkend?) zum 27.7 gekündigt.


    Ich weiß nicht ob die Polizei anrücken kann und mir meine Plakette abkratzt, weil mich mein Versicherer rückwirkend kündigt und nicht auf meine Kündigungtermine achtet, aber ich habe jedenfalls den neuen Versicher angerufen und mich dann eben ab dem 27.7 rückwirkend versichert. Vielleicht hätte ich da einwenig Geld gespart, aber u.U. massig Ärger bei einer Polizeikontrolle, oder eben bei einem Unfall gehabt.


    Da ich in dem paar Tagen die ich wohl ohne mein Verschulden gar nicht versichert war keinen Unfall gebaut habe, muss ich mich auch nicht näher mit den Folgen befassen die diese doch sehr merkwürdige Entwicklung gebracht hätte.


    Also kurz, unproblematischer Wechsel (mit leichten Kopfschmerzen).

  • Ruhig Blut... das ist nur ne Umdeutung, der Versicherer hat dir net gekündigt, sondern du ihm aufgrund der Beitragserhöhung, und das gilt wie schonmal erwähnt zum Datum der Erhöhung.


    Problem haste jetzt allerdings nicht mehr, weil deine neue Versicherung ja heute 0.00h anfängt, darfste auch wieder fahren ;)

  • Zitat von ud-10


    geht mit hausrat und dergleichen bloß nicht zur dbv die sind ganz schlecht bei schäden stehst du schnell wie ein verbrecher da die sitzen auf ihrer kohle und wollen die nicht rausrücken


    Hi Uli,


    nicht dass Du denkst ich hätte Dich auf dem Kieker ;) aber 1.) sind alle Versicherer so und 2.) das mit der DBV ist bald erledigt, denn wir - AXA - haben die gekauft :D