ZitatAlles anzeigen
Dashcams: Im Straßenverkehr unzulässig
Mini-Videokameras im Auto, sogenannte Dashcams, halten das Verkehrsgeschehen fest. Dadurch sollen sie Beweise liefern bei einem Unfall oder einem Verkehrsvergehen.
Doch vor allem verstoßen sie gegen das Datenschutzgesetz.
Die obersten deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden haben jetzt offiziell den Einsatz sogenannter "Dashcams" verboten,
soweit diese nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten verwendet werden. "Das unbemerkte Filmen von
Autofahrern und Fußgängern auf öffentlichen Straßen ist ein erheblicher Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht
und grundsätzlich nicht mit dem deutschen Datenschutzrecht zu vereinbaren", so der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Würtembergs.
Die Unzulässigkeit basiert auf dem Bundesdatenschutzrecht (BDSG), wonach eine Beobachtung und Aufzeichnung mittels
Videokamera zulässig ist, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erforderlich
ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Schutzwürdige Interessen
anderer Verkehrsteilnehmer überwiegen nach dem Beschluss der Datenschutzaufsichtsbehörden jedoch in den meisten Fällen,
so dass von einer Unzulässigkeit von Dashcams nach dem BDSG auszugehen ist.
Das informelle Selbstbestimmungsrecht umfasst das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne
befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden, so der Inhalt des
offiziellen Beschlusses der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
In Österreich, Belgien, Luxemburg und Portugal sind im Auto installierte Dashcams bereits ausdrücklich verboten: Es drohen
Bußgelder (in Österreich bis zu 10.000 Euro) und die Beschlagnahme der Kamera.
Verwertbarkeit im Prozess fragwürdig
Rechtlich fragwürdig ist, ob die Aufnahmen einer im Fahrzeug montierten Kamera überhaupt in einem Prozess verwendet werden
könnten. Datenschutzrechtliche Bedenken stehen einer Verwertung im Zivilprozess nicht grundsätzlich entgegen. Deshalb kann ein Video
in Augenschein genommen und verwertet werden, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass hier Manipulationen ausgeschlossen sind; auch
im Strafprozess kann versucht werden, das Video als Beweismittel einzubringen. Ob das Gericht die Aufzeichnung für verwertbar erklärt,
hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Allerdings können die Aufnahmen dann auch gegen den Filmenden verwendet werden.
Haben Sie noch Fragen? Unsere ADAC Rechtsberatung (nur für ADAC Mitglieder) erreichen Sie unter 089.76 76 24 23 (Mo-Fr 8-18 Uhr).
Quelle: ADAC
Wie schon Vorauszusehen war haben sich die Richter in diesem Fall daran aufgezogen:
ZitatDas informelle Selbstbestimmungsrecht umfasst das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden, so der Inhalt des offiziellen Beschlusses der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Allerdings finde ich es sehr Fraglich ob dieses heute noch so Uneingeschränkt bestand haben kann.
Im Endefekt kommt das Gesetz noch aus einer Zeit zu der es nicht an jeder Ecke, in jedem Laden und an jedem öffentlichen Platz Überwachungskameras gab.
Heute kommt man ja nicht vom Bahnhof zur Zeil ohne auf mindestens 50 Kameras aufzutauchen. Und auch die berühmten ProVidia-Fahrzeuge der Rennleitung nehmen immer auf und Filmen so auch unbescholtene Verkehrsteilnehmer.
Gut, Ok, für die Videos dieser Fahrzeuge gibt es Bestimmungen zu der Auswertung und vor allem Verwendung. Wie ja auch für Überwachungskameras in anderen Bereichen und Geschäften.
Nur stellt sich die Frage ob die auch immer so unter Verschluss bleiben wie es das Gesetz vorsieht.
Im Endefekt ist eines für mich aber derzeit noch Sicher. Meine bleibt wo sie ist, im Auto.
Mir geht es nicht darum als "Beweismittelsammler" im Straßenverkehr aufzutreten sondern in Falle eines Unfalls etwas zu haben das die Ursachenermittlung erleichtert.
Ich hab ja leider vor 3,5 Jahren die Erfahrung machen müßen wie Blöd es ist wenn man einen Unfall baut und am Ende erstmal keiner weiß wie es zu selbigem gekommen ist.
Mit einer Dashcam wäre die Ursache (Hase über Straße, mit linkem Rad erwischt, in den Gegenverkehr und Einschlag im LKW) damals schneller ermittelt gewesen und nicht erst nach langen Monaten.
Vielleicht sollten sich die Gesetzestexter eher mal darüber Gedanken machen die Veröffentlichung von solchen Videos besser zu Regulieren.
Leider läßt sich das nur noch schwerer kontrollieren und Beweisen wie die Dashcam im Auto selber.