DER Auto-CAM(era)-Thread




  • Wie schon Vorauszusehen war haben sich die Richter in diesem Fall daran aufgezogen:


    Zitat

    Das informelle Selbstbestimmungsrecht umfasst das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt und anlasslos zum Objekt einer Videoüberwachung gemacht zu werden, so der Inhalt des offiziellen Beschlusses der obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld geahndet werden.


    Allerdings finde ich es sehr Fraglich ob dieses heute noch so Uneingeschränkt bestand haben kann.
    Im Endefekt kommt das Gesetz noch aus einer Zeit zu der es nicht an jeder Ecke, in jedem Laden und an jedem öffentlichen Platz Überwachungskameras gab.
    Heute kommt man ja nicht vom Bahnhof zur Zeil ohne auf mindestens 50 Kameras aufzutauchen. Und auch die berühmten ProVidia-Fahrzeuge der Rennleitung nehmen immer auf und Filmen so auch unbescholtene Verkehrsteilnehmer.


    Gut, Ok, für die Videos dieser Fahrzeuge gibt es Bestimmungen zu der Auswertung und vor allem Verwendung. Wie ja auch für Überwachungskameras in anderen Bereichen und Geschäften.


    Nur stellt sich die Frage ob die auch immer so unter Verschluss bleiben wie es das Gesetz vorsieht.


    Im Endefekt ist eines für mich aber derzeit noch Sicher. Meine bleibt wo sie ist, im Auto.


    Mir geht es nicht darum als "Beweismittelsammler" im Straßenverkehr aufzutreten sondern in Falle eines Unfalls etwas zu haben das die Ursachenermittlung erleichtert.


    Ich hab ja leider vor 3,5 Jahren die Erfahrung machen müßen wie Blöd es ist wenn man einen Unfall baut und am Ende erstmal keiner weiß wie es zu selbigem gekommen ist.


    Mit einer Dashcam wäre die Ursache (Hase über Straße, mit linkem Rad erwischt, in den Gegenverkehr und Einschlag im LKW) damals schneller ermittelt gewesen und nicht erst nach langen Monaten.


    Vielleicht sollten sich die Gesetzestexter eher mal darüber Gedanken machen die Veröffentlichung von solchen Videos besser zu Regulieren.
    Leider läßt sich das nur noch schwerer kontrollieren und Beweisen wie die Dashcam im Auto selber.

  • DIE KÖNNEN MICH MAL !!!!!!


    VON RECHTS; VON LINKS; VON OBEN NACH UNTEN UND UMGEKEHRT UND DAZU NOCH KREUZWEISE DIE BLÖDEN PENNER !!!!!!!!!! :cursing: :cursing: :cursing: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :cursing: :cursing: :cursing:


    dann wünsche ich den herren datenschutzbeauftragten mal einen richtig heftigen crash bei dem die hinten runter fallen weil sie nicht mit einer cam ihre unschuld beweisen können !!!


    meine beiden bleiben auch wo sie sind, im G und Smart !!!!!!!!!!!

  • Alles ganz toll mit dem Datenschutz.


    Beim jüngsten Vorfall bei der DFB Elf, wo bei Werbeaufnahmen von Mercedes Fußgänger verletzt wurden, wird die im Auto befindliche Bordkamera als Beweismittel herangezogen.
    Das passt doch überhaupt nicht zu den Datenschutzbestimmungen.


    Wie das so ist. Wenn zwei das selbe tun ist es nicht das gleiche.




    Gerhard

  • Na ja so ganz richtig ist die Aussage nicht Gerhard....


    1. passierte das Ganze NICHT in Deutschland, sondern in Südtirol (Italien) und da gelten andere Gesetze und dort sind die Dashcams offziell erlaubt.
    2. sollten die verletzten Fußgänger wissen, dass dort Werbeaufnahmen gemacht wurden und folglich ist es möglich, dass diese auf den Fotos / Filmen zu sehen sein können.Es war also eine offizielle
    PR-Aktion.



    Anbei der aktuelle Stand für die Verwendung im Ausland, wonach wir bei der Bodenseetour die Kameras definitiv nicht benutzen dürfen, egal ob private Veranstaltung mit persönlich
    bekannten Personen oder nicht privat. Solange wir Österreichs Strassen benutzen ist die Benutzung strikt untersagt.



    In den folgenden europäischen Ländern ist die Verwendung von Dashcams zulässig:
    Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Frankreich (solange keine Sichtbeeinträchtigung), Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande, Norwegen, Serbien und Spanien.



    Problematisch auf Grund von datenschutzrechtlichen Bedenken:
    Schweden, Schweiz


    In diesen Ländern ist die Verwendung von Dashcams untersagt:
    Belgien, Luxemburg, Österreich und Portugal.

    Da sich die Diskussion in vielen Ländern noch im Anfangsstadium befindet, sind kurzfristige Änderungen der Rechtslage in den einzelnen Ländern möglich.



    http://www.adac.de/infotestrat…hr/verkehrsrecht/Dashcam/

  • Zu Sandpipers Beitrag .... also zu dessen Inhalt sag ich nur ...:


    ich lach mich sowas von kaputt ....


    hahahahha


    bauch-halt-vor-lachen
    und
    mit nacktem Finger auf die EUROPA-Politiker-zeig


    da wird doch die EUROPA-Wahl letztens zur Farce ...


    wo sind wir denn da einig , bitteschön ???
    jeder "kocht" sein eigenes Süppchen ....


    aber Hauptsache die Pöstchen sind vergeben und die Abgeordneten können ihre Millönchen Euros ins trockene bringen .....


    und mal eben wieder schwachsinnige Bestimmungen herausgeben ... wie die Bananen und Gurken die gerade sein sollten .... und Glühbirnen die Strom sparen ... aber in der Entsorgung giftig-hoch-10 sind .... BÄÄÄÄÄHHH



    ich 'abe fertig .... :rolleyes:

  • Jupp, der ist mal wirklich halbwegs Objektiv. Schon fast verwunderlich das der ausgerechnet von Focus Online ist :-D.


    Das Hauptproblem denke stellen da nicht unbedingt diejenigen Autofahrer dar die eine solche Kamera zum Zwecke eines Unfallbeweises haben.
    Sondern vielmehr die Fraktion die meint damit jetzt Privatcop spielen zu müssen. Es ist ja wohl so das es vermehrt auch dazu kommt das Autofahrer andere, wegen irgendwelchen Übertretungen die man auf den Videos sieht oder sehen soll, Anzeigen zu müßen.
    Auch das einstellen aller möglichen Videos bei Youtube stellt da sicher das größere Problem dar.
    Leider sind es aber wieder diese Minderheiten die Negativ auffallen und hervorgehoben werden.
    Bei den meisten mit solchen Kameras werden die Aufgezeichneten Daten ja eh nach 3-5 Stunden wieder überschrieben. Es geht ja nicht sooo viel auf eine Speicherkarte.


    Die Argumentation der Gesetzeslage finde ich da eh den größen Witz. Man braucht ja nur mal die Überwachungskameras zwischen HBF FFM und Zeil zählen. Selbst bei den "Privaten" Ü-Kameras von Geschäften verliert man ja den Überblick. Warum sollten die erlaubt sein, eine Dashcam aber nicht??


    Zitat

    Selbst die Polizei darf in Deutschland Videos zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nur unter bestimmten Bedingungen verwenden.


    Das ist z.B. auch so eine Geschichte. Die Providiafahrzeuge der Polizei nehmen ja auch nicht erst bei Knopfdruck auf, auch diese nehmen die gesamte Fahrt auf. Somit werden andere Verkehrsteilnehmer dort auch unter Generalverdacht gestellt. Es werden halt am Ende nur die Teile verwendet die von Belang sind, der Rest wird wieder überschrieben.


    Mir erschließt sich spätestens da halt die Argumantation nicht.


    Das die Dinger in Österreich Verboten sind hat übrigens auch einen sehr einfachen Grund. In Austria dürfen die Cops noch Geschwindigkeitsüberschreitungen "schätzen"!!
    Mit einer solchen Kamera könnte man das also sehr leicht wiederlegen, daher das Verbot :S

  • Erstes Dashcam-Urteil
    Teilerfolg für Datenschützer


    Der Einsatz von Dashcams im Auto verstößt unter bestimmten Bedingungen gegen das Datenschutzgesetz. Das hat das Verwaltungsgericht Ansbach erklärt. Dennoch bekam der klagende Autofahrer wegen eines Formfehlers recht.
    Stand: 12.08.2014


    Videolink bei BR


    Erstes Urteil zu Dashcams: Der private Einsatz ist rechtens


    Das Ansbacher Verwaltungsgericht erklärte, es sei unzulässig mit den Dashcams Aufnahmen zu machen, die später ins Internet gestellt, auf Youtube oder Facebook hochgeladen oder Dritten – etwa der Polizei vermittelt werden. Im konkreten Fall, einer Klage eines Nürnberger Anwalts, hob das Gericht allerdings ein behördliches Verbot auf. Grund dafür waren formale Fehler im Bescheid des Landesamtes für Datenschutzaufsicht.


    Dauereinsatz von Dashcams unzulässig


    Berufung zugelassen
    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Berufung gegen das Urteil schon zugelassen. Über eine Berufung hätte dann der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu entscheiden.
    Das Landesamt sei davon ausgegangen, dass beim Verwenden einer Windschutzscheiben-Kamera grundsätzlich ein Verstoß nach dem Bundesdatenschutzgesetz vorliege - dem sei aber nicht so. Allerdings machte das Gericht auch deutlich, dass der permanente Einsatz einer Dashcam, wie im vorliegenden Fall, nach dem Bundesdatenschutzgesetz unzulässig sei.


    Weitergabe verletzt Datenschutz


    Der Kammervorsitzende Alexander Walk machte während der Anhörung deutlich: Autofahrer, die Videos mit Dashcams speziell dafür drehten, sie später im Internet zu veröffentlichen oder der Polizei zur Verfügung zu stellen, verstießen damit gegen das Datenschutzgesetz. Denn die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten seien höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls.


    Datenschutz kontra Unfallbeweise


    Auslöser des sogenannten Dashcam-Verfahrens ist die Klage eines Nürnberger Anwalts, der seine Autofahrt mit der Kamera gefilmt hatte. Anschließend stellte er das Videomaterial der Polizei zur Verfügung. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte dem Mann daraufhin den Einsatz der Dashcam untersagt. Die Behörde sieht in der Benutzung einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Der Kläger hingegen betont, dass die Aufnahmen lediglich als Beweis im Fall eines Unfalls eingesetzt würden. Personen sind seinen Angaben zufolge auf den Videos nicht zu sehen.


    Datenschützer sehen den Fall kritisch
    Thomas Kranig, Präsident des Landesamtes für Datenschutz, sieht in den Dashcams eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung: "Es würde dazu führen, dass jeder jeden im Straßenverkehr beobachtet", so Kranig. Das Problem dabei sei, dass die gefilmten Menschen nichts von der Videoaufzeichnung wüssten.


    Bereits Hunderttausende Kameras verkauft


    Bisher seien allein in Deutschland Hunderttausende dieser Kameras verkauft worden, sagte ein Verkehrsjurist des ADAC dem Bayerischen Rundfunk.
    Der Verkehrsclub erhofft sich durch das Urteil aus Ansbach auch Klarheit darüber, ob der Einsatz von Dashcams erlaubt ist oder damit das Bundesdatenschutzgesetz verletzt wird.


    Zitat

    Stichwort: Dashcams
    Sogenannte Dashcams – benannt nach dem "Dash", also dem Armaturenbrett, auf denen sie häufig montiert sind – filmen durch die Frontscheibe permanent das Verkehrsgeschehen während der Fahrt. Sie sind besonders bei russischen Autofahrern beliebt, die sich damit vor provozierten Unfällen schützen wollen. In Deutschland wurden die Kameras im Februar 2013 bekannt, als Dashcams Bilder des Meteoriteneinschlags im russischen Tscheljabinsk mitschnitten. Die Videoaufnahmen der Kameras landen auf einer Speicherkarte. Auf einem Computer können die Aufnahmen angesehen werden. Ihr Einsatz ist rechtlich umstritten, da es noch kaum Gerichtsurteile zum Thema gibt.


    Quelle: BR Online


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    Ab hier die persönliche Anmerkung und Meinung meinerseits:


    Im hier Verhandelten Fall nutzte der Klagende Anwalt die Dashcam um Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Sowohl in Fällen in denen er selber Geschädigt/genötigt wurde, als auch in Fällen in denen er selber unbeteiligt war. In einem Zeitraum von wenigen Wochen gelangten so über 22 Fälle zur Anzeige, von denen in 6 Fällen ein Strafverfahren eröffnet wurde.
    Darauf Aufmerksam geworden sprach das Bayrische Amt für Datenschutz ein Verbot gegen diesen Anwalt aus, gegen die dieser dann Klagte und in der ersten Instanz glatt verlor.


    Dieses Urteil hat das Gericht nun heute zwar gekippt, gleichzeitig eine dauerhafte Nutzung und die Veröffentlichung untersagt.


    Was heißt das nun??


    Auch wenn einige Medien nun berichten das die Datenschützer einen Sieg davon getragen haben und die Cams verboten worden seien, ist dieses so nicht richtig.


    Richtig ist, man darf die Cams im Privaten gebraucht nutzen und seine Fahrten auch aufnehmen. Man darf diese erlangten Videos aber nicht veröffentlichen und zwecks Anzeigen der Polizei übergeben.
    Auch darf man, den Worten des Gerichts folgend, keine Langzeitlichen Aufnahmen über mehrere Stunden anfertigen. So steht das aktuelle Rechtsverständnis.


    Im Grunde genommen besagt das Urteil eigentlich das was ja eh in meinen Augen selbstverständlich ist. Ich darf ja z.B. auch Fotos nur in bestimmten Grenzen veröffentlichen. (Hier sei angemerkt das wir alle die bei Treffen mal gediegen mit Füßen treten ;) )


    Was ziehe ich für mich persönlich also für eine Konsequenz aus dem Urteil??


    Ganz einfach, die Cam bleibt da wo sie derzeit ist, hinter der Windschutzscheibe. Allerings habe ich für den täglichen Gebrauch die SD Karte gegen eine kleine Karte getauscht. Somit werden keine 12 Stunden mehr aufgenommen sondern nur noch ca. 1 Stunde. Eine Langzeitaufnahme dürfte man mir so denke ich nicht Vorwerfen können.
    Zudem werde ich in Zukunft mögliche Kennzeichen oder Gesicht im Video unkenntlich machen. Wie ich das mache weiß ich noch nicht, aber wohl durch das runterrechnen auf Minimalauflösung.
    Videos Online gestellt habe ich ja eh nur Videos von Ausfahrten, die werde ich dann wohl mal kontrollieren und überarbeiten.


    Tja, und das Thema Polizei. Da bin ich eh der Meinung das die Jungs ihre Arbeit sicher selber machen können, eh selber machen wollen und vor allem meine Videos dazu nicht brauchen.
    Abgesehen davon stinken Petzen eh. Sowas braucht also eh kein Mensch.


    Wenn irgendwann mal der Fall eintreten sollte für den ich die Cam drin habe bleibt die Aufnahme dann eh stehen, bzw. die letzte Datei wird gesichert.
    Wenn dann Fragen zum Hergang auftauchen kann man drauf aufmerksam machen, oder aber das Video per Beweismittelantrag einbringen.


    Witzigerweise ist genau das schon Dutzende male in Deutschland passiert und ebenso Oft wurde eine Aufnahme der Dashcam auch als Beweismittel zugelassen. Es gibt im übrigen auch ausreichend Urteile in Verfahren bei denen nur wegen einer solchen Aufnahme ein Freispruch erreicht wurde.


    Ach ja, erst gestern hat ein Gericht in München wieder eine solche Aufnahme als Beweismittel zugelassen.


    Wie das Thema weitergehen wird werden wir beim Revisionsprozess vor dem OLG erfahren. Und sicher geht die Nummer noch bis zum BVG

  • Wenn im Auto ständig die Kamera mitläuft


    15.8.2014
    Aufzeichnungen, die mit einer sogenannten Dashcam aufgenommen wurden, dürfen in einem Zivilprozess nicht als Beweismittel verwertet werden. Das hat das Amtsgericht München mit einem gestern veröffentlichten Beschluss vom 13. August 2014 entschieden (Az.: 345 C 5551/14).


    Dem Beschluss lag ein Unfall eines Autofahrers zugrunde, der aus einer Ausfahrt kommend nach rechts auf eine mehrspurige Straße abbiegen wollte. Dabei kollidierte er mit einem von links kommenden, auf der rechten Fahrspur fahrenden Fahrzeug.


    Unterschiedliche Unfallschilderungen


    Während dessen Fahrer behauptete, die Spur schon mehrere hundert Meter vor dem Unfall befahren zu haben, trug sein Unfallgegner vor, dass die rechte Spur zum Zeitpunkt seines Abbiegemanövers frei war. Zu dem Unfall sei es nur deswegen gekommen, weil der andere Fahrer ohne zu blinken unmittelbar vor dem Zusammenstoß die Fahrbahn gewechselt habe.
    Unfallzeugen standen keinem der Beteiligten zur Verfügung. Nach dem sogenannten Beweis des ersten Anscheins wäre es folglich Sache des aus der Ausfahrt Kommenden gewesen, seine Darstellung zu beweisen. Denn gemäß § 10 StVO hat sich ein aus einer Grundstückseinfahrt kommender Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
    Der Autofahrer, der aus der Ausfahrt gekommen war, glaubte seine Unschuld jedoch beweisen zu können. Denn er hatte den Unfall mit einer in seinem Auto installierten sogenannten Dashcam dokumentiert. Deren Aufzeichnungen wollte er als Beweismittel in den Rechtsstreit mit seinem Unfallgegner einbringen.


    Verstoß gegen mehrere Gesetze


    Vergebens, denn das Münchener Amtsgericht lehnte es ab, die Videoaufzeichnung als Beweismittel anzuerkennen.
    Nach Ansicht des Gerichts verstößt die permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine in einem Fahrzeug installierte Kamera gegen § 6b Absatz 1 Nummer 3 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sowie gegen § 22 Satz 1 KunstUrhG (Kunsturhebergesetz), wonach Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen.
    Die Aufzeichnungen verletzen folglich das Recht des anderen Autofahrers auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Artikel 2 Absatz 1 GG, so das Gericht.
    Unkontrollierbar


    Der Zweck einer Dashcam, nämlich die Sicherung von Beweismitteln bei einem möglichen Unfall, ist nach Ansicht des Münchener Amtsgerichts zwar hinreichend konkret. In so einem Fall würden aber die schutzwürdigen Interessen der Gefilmten überwiegen.
    Unabhängig davon befürchtet das Gericht, dass die Zulassung derartiger Videos als Beweismittel zu einer weiten Verbreitung derartiger Aufzeichnungsgeräte führen würde. Dadurch würden mit einer Dashcam gefertigte Aufnahmen aber völlig unkontrollierbar.
    In einer Pressemitteilung des Gerichts zu dem Urteil heißt es dazu: „Die Alternative zu dieser Ansicht des Gerichts würde konsequenter Weise bedeuten, dass jeder Bürger Kameras ohne jeden Anlass nicht nur in seinem Pkw, sondern auch an seiner Kleidung befestigen könnte, dass jedermann permanent gefilmt und überwacht werden könnte und so das Recht auf informationelle Selbstbestimmung praktisch aufgegeben würde.“


    Wolfgang A. Leidigkeit


    Quelle: http://www.versicherungsjournal.de/buero-und-organisation/wenn-im-auto-staendig-die-kamera-mitlaeuft-119824.php?vc=newsletter&vk=119824


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    Ich glaube nach diesem Urteil wird es nicht mehr lange dauern bis es bei allen möglichen anderen Straftaten entsprechende Ausschlussanträge gegen Beweise von Überwachungskameras gibt.


    Wieder einmal ein treffender Beweis das sich deutsche Gerichte einfach nur schwer tun mit dem technischen Wandel der Zeit. Und das königlich Bayrische Amtsgericht ist bei solchen possen immer vorne mit dabei ;(

  • Es gibt mal wieder was neuen zum Thema Dashcam aus dem Reich des königlich Bayrischem Amtsgericht :huh:


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    Dashcam: Bayern wird Bußgelder erheben


    Wer das Verkehrsgeschehen filmt, um das Video ins Netz zu stellen, verstößt gegen den Datenschutz.
    In Bayern kann ein solcher Verstoß teuer werden.



    Eine sogenannte Dash-Cam, befestigt an der Windschutzschreibe: Wer Material solcher
    Kameras im Internet veröffentlicht, muss in Bayern nun mit Bußgeldern rechnen. Foto: dpa


    ANSBACH.
    In Russland ist es gang und gäbe – in Bayern wollen Datenschützer nun entschiedener dagegen vorgehen: Autofahrern, die Aufnahmen mit sogenannten Dashcams ins Internet stellen, drohen künftig Bußgelder. In bestimmten Fällen könnten Beschuldigte mit bis zu 300 000 Euro zur Kasse gebeten werden, kündigte das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht am Montag in Ansbach an.


    Dashcams sind Videokameras hinter der Windschutzscheibe, die während der Fahrt Bilder aufzeichnen. Ob auch Datenschutzbehörden anderer Bundesländer verstärkt gegen Videosünder vorgehen wollen, war zunächst unklar. „Dies wird auch von der personellen Kapazität der jeweiligen Landesbehörde abhängen“, gab der Präsident des bayerischen Landesamts, Thomas Kranig, zu bedenken. Grundsätzlich seien sich aber alle Landesbehörden in der Frage einig.


    Bundesweit erster Prozess


    Die Datenschutzaufsicht im Freistaat reagierte damit auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach von Mitte August. Das Gericht hatte festgestellt: Videos vom Verkehrsgeschehen dürften nicht mit der Absicht gedreht werden, sie später im Internetportal Youtube hochzuladen oder zur Überführung von Verkehrssündern der Polizei zu übergeben. Schließlich ließen sich die gefilmten Personen leicht identifizieren. Heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter seien datenschutzrechtlich nicht zulässig.


    Die Landesbehörde hatte im bundesweit ersten Prozess zur Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Auto-Videokameras einen Teilerfolg errungen. Das Gericht hatte den Einsatz der Dashcams etwa zur Weitergabe an die Polizei für unzulässig erklärt, zugleich aber einen Behördenbescheid gegen einen Autofahrer aus formalen Gründen aufgehoben. So habe in dem Bußgeldbescheid die genaue Marken- und Typenbezeichnung der vom Autofahrer verwendeten Kamera gefehlt.


    Keine Berufung


    Landesamt-Präsident Kranig kündigte an, auf eine Berufung gegen das Urteil zu verzichten. Das Gericht sei der wesentlichen datenschutzrechtlichen Begründung seiner Behörde gefolgt, betonte er in einer Mitteilung. (dpa)


    Quelle: Mittelbayrische Zeitung
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    Den und vor allem andere Brichte zusammen gefasst verstehe ich es aber so das nicht das Filmen selber unter Strafe steht, sondern vielmehr das veröffentlichen solcher Aufnahmen.
    Also das veröffentlichen im Internet und auch das übergeben der Polizei.


    Bleicht die Frage was passiert wenn die Polizei eine Kamera und dessen Inhalt zur Beweißmittelsicherung beschlagnahmen möchte.
    Was mache ich nun als Besitzer der Kamera?? Rücke ich die raus mache ich mich eines Datenschutzvergehens schuldig und kann mit bis zu 300000€ bestraft werden.
    Verweigere ich die Herausgabe mache ich mich der Behinderung von Ermittlungen schuldig und da steht u.A. Gefängnisstrafe drauf.


    Der Depp ist also wieder der kleine Mann :(

  • Zitat

    Bleicht die Frage was passiert wenn die Polizei eine Kamera und dessen Inhalt zur Beweißmittelsicherung beschlagnahmen möchte.
    Was mache ich nun als Besitzer der Kamera?? Rücke ich die raus mache ich mich eines Datenschutzvergehens schuldig und kann mit bis zu 300000€ bestraft werden.
    Verweigere ich die Herausgabe mache ich mich der Behinderung von Ermittlungen schuldig und da steht u.A. Gefängnisstrafe drauf.


    bei der Übergabe an die Polizei ist sinngemäß das eigenmächtige, unaufgeforderte anschwärzen von Rasern und Dränglernn gemeint.
    Eine Aufklärung einer Straftat (oder lediglich eines Unfalls) ist imo eine andere Ausgangslage und unterliegt nicht der hier gemeinten Handhabung. (meine Interpretation ohne Anspruch auf rechtliche Richtigkeit!)

  • Ich möchte mir nun auch eine Dash Cam zulegen.
    Gibt es mittlerweile noch andere gute Modelle, außer der Rollei die einige von euch haben, die ihr mir empfehlen könnt?


    Besten Dank schon mal für eure Tipps


    LG,
    Natascha


    Was haltet ihr von diesen Modellen? Rollei CarDVR 120; 200 oder 210?

  • Wie letzten Donnerstag schon kurz angerissen. Vom Preis/Leistungsverhältnis gesehen würde ich auch jetzt immer noch zur Rollei CarDVR 110 raten.


    Die gibt es inzwischen bereits für um die 100€, ist Ausgereift und hat keine bekannten Kinderkrankheiten mehr. Auch gibt es viele Erfahrungen zu passenden Speicherkarten und alternativen Haltern.
    Die Videoqualität ist mit FullHD (i1080) vollkommen ausreichend. Vor allem wenn man bedenkt das man die Videos (nach Aktueller Gesetzeslage) eh nur für den Privaten Spaß verwenden kann.


    Wenn Du Videos veröffentlichen möchtest mußt Du eh entweder alle Kennzeichen, Gesichter und anderen Erkennungsmerkmale auspixeln oder aber die Qualität im Gesamten so runterschrauben das man weder Gesichter noch Kennzeichen erkennen kann :-/


    Von der Rollei CarDVR-200 würde ich aus einem ganz einfachen Grund abraten. Die hat keinen GPS-Empfänger eingebaut, will heißen Deine Geschwindigkeit und Position werden nicht gespeichert.
    Somit fehlt Dir eine sehr Wichtige Information falls das Video doch mal als Beweis herhalten müßte.
    Eine Dashcam ohne GPS ist in meinen Augen völlig Sinnlos.


    Die 120 und 210 würden bei mir aus Gründen des Preis/Leistungsverhältnis ausscheiden, einfach weil ich die Auflösung nicht brauche und der Rest mit der 110er deutlich günstiger zu haben ist.



    Hier findest Du übrigens einen kleinen Vergleich von Dashcams, leider aber nicht sehr Aktuell was die Modelle betrifft :-(

  • Danke Micha für deine schnelle Rückmeldung. Ist die Bildqualität denn wirklich ok? Ich habe bei einigen Reszessionen gelesen, dass sie nicht so besonders sein soll.


    Ich möchte gerne die Cam gerne für die Fahrt in Norwegen nutzen :)


    Bei Amazon gibt es die 110 für 80 Tacken, welche Speicher Karte würdest du noch empfehlen? Und welchen Halter?

  • Beim 451er kann man den Original Halter leider auch nicht so befestigen wie Du es getan hat TJ, Das ist das Hauptproblem :(



    Links mit dem Originalem Halter so weit Oben und in der Mitte wie möglich. Weiter Links geht nicht weil da der Blendschutz ist und da hält der Saugnapf leider nicht :(
    Da Befestigt würde es sicher auch gut mit dem Originalem Halter gehen.


    Rechts ist übrigens der Aiptech Halter. Wird mit einem 3M Klebestreifen befestigt und hält jetzt über ein Jahr ohne Probleme, trotz Temperaturschwankungen weil Laternenauto.
    Die Kamra hängt so zwar vollkommen von dem Spiegel verdeckt und man kann das Display so nicht sehen, allerdings hab ich in dem letzten Jahr vielleicht 3-4mal da drauf schauen müßen.
    Die rote Kontrollleuchte lieht man aber.


    Ich Endeffekt ist das wirklich Geschmacksache wo man die Kamera hin hängt und auch wie oft man auf das Display schauen will.
    Wobei ich die Erfahrung gemacht habe das man die Cam eh ganz ganz schnell vergisst und das auch nicht so verkehrt ist :)


    Ein Wort und kleiner Hinweis übrigens noch zur Speicherkarte bei der CarDVR-110.


    Ich habe derzeit eine 2GB MicrosSD für den Alltag drin und zwei 32GB Karten für Events und Ausfahrten.
    Die die eine 32GB ist eine ganz normale Sandisk Class 6 SDHC Karte. Die 2GB sogar nur eine Billigkarte, nichtmal SDHC.
    Mit denen gibt es keinerlei Probleme bei mir.


    Die dritte ist eine Sandsik Ultra II SDHC Karte wie diese hier:



    Gut erkennbar an dem roten Streifen. Mit diesen Karten habe ich ganz massive Probleme. Bisher getestet mit den 16GB, 32GB und 64GB Varianten.
    Wenn ich diese Karte verwende kommt es sehr häufig vor das die Kamera abschmiert, einen Soft-Reset braucht und die ganzen Einstellungen weg sind.


    Mit den Normalen schwarzen MicroSDHC Karten von Sandisk habe ich keine Probleme.