Hallo ihr Lieben,
kurz und knapp:
Steinschlag -> Carglass -> Vertrag mit Versicherung vorhanden -> Abtretungserklärung unterschrieben -> Feierabend.
Nun, etwa 4 Wochen später, bekomme ich ein Schreiben, in dem die Versicherung die Begleichung des Schadens (99,90€) ablehnt, weil ich mich vor Reparaturauftrag nicht mit der Versicherung in Verbindung gesetzt habe.
Freie Werkstattwahl ist vorhanden.
In den AGB's meines Versicherungsscheines steht keine Klausel geschrieben, die besagt, dass ich mich vorher mit der VS in Verbindung setzen müsste.
Lt. Versicherung heißt es "im allgemeinen Versicherungsverkehr ist es üblich, dass der VN nach entstandenen Schäden die VS darüber in Kenntnis zu setzen hat."
Aufgrund meiner Nachfrage, was denn gewesen wäre, wenn ich vorher angerufen hätte, hieß es sinngemäß "dann hätten wir Ihnen die Reparatur bei Carglass gestattet".
Ich sehe dieses Handeln daher als reine Schikane an.
Jemand davon schon mal etwas gehört?
Wenn es ne Grauzone ist, dann mache ich mir wegen 100€ jetzt nicht die Windel voll, wenn die Rechtslage aber klar ist, dann lasse ich mich gerne auf einen Rechtsstreit ein.
Gruß